Meldungen aus 2007 - Seite 5:
Wer sich wehrt macht nichts verkehrt.......
"Einfach mal den Lieferanten wechseln" empfiehlt die "Frankfurter
Allgemeine Sonntagszeitung" als Konsequenz aus dem BGH-Urteil der vergangenen
Woche. Mehr erfahren Sie
hier
Konsequenzen der BGH-Entscheidung vom 13. Juni 2007
Mehr Infos bekommen Sie
hier
Netzagentur darf Konzerne überprüfen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat der Bundesregierung im Kampf gegen
überhöhte Gaspreise den Rücken gestärkt. Das Gericht entschied
am Dienstag in Karlsruhe, dass die Bundesnetzagentur berechtigt war, von
Gasnetzbetreibern geheime Daten über deren Preisgestaltung zu verlangen.
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Gasnetzbetreiber müssen der Netzagentur Geschäftsdaten offenlegen
Der Bund der Energieverbraucher hat die heutige Entscheidung des Bundesgerichtshofes
zur Offenlegung der Gasdaten begrüßt. Dadurch werde die Position der
Bundesnetzagentur gegenüber der Versorgungswirtschaft gestärkt.
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Liefersperren gegen Einwände der Billigkeit von Rechnungen dürfen nicht
verhängt werden!!!
Neue Rechtsverordnungen haben vielen Verbrauchern Post ihres Versorgers beschert:
Von der bloßen Mitteilung über die Anpassung ihrer Allgemeinen
Geschäftsbedingungen über Vertragskündigungen bis hin zur
automatischen Annahme neuer Vertragsbedingungen reicht die Palette, mit der Anbieter
ihre Kunden derzeit mehr verwirren denn informieren.
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Anmerkung zum Urteil des Bundesgerichtshofes vom 13. Juni 2007 | Az. VIII ZR 36/06
Der Bundesgerichthof hat am 13. Juni 2007 das Urteil des Landgerichtes Heilbronn
bestätigt, in welchem dieses die Sammelklage einer Reihe von Verbraucherinnen
und Verbraucher gegen die Stadtwerke Heilbronn mit der Maßgabe abgewiesen hatte,
dass die angegriffene Preiserhöhung wegen Erhöhung der Bezugskosten der
Stadtwerke nur eine Weitergabe dieser Bezugskosten sei, deshalb der neu geforderte
Preis "billig" sei. In erster Instanz hatte das Amtsgericht Heilbronn noch
den klagenden Verbrauchern Recht gegeben und die Preiserhöhung als unbillig
bezeichnet.
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Bundesgerichtshof Urteil vom 13.06.2007 (Quelle: Pressestelle des
Bundesgerichtshofs)
Der Bundesgerichtshof hatte darüber zu entscheiden, ob und unter welchen
Voraussetzungen Gaspreiserhöhungen einer Billigkeitskontrolle nach § 315 BGB
unterliegen.
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Erster Gasstammtisch am 06.06.2007 im Frankenheim am Markt

Leonora Holling
berichtete über die aktuellen Entwicklungen der Rechtssprechung zum Thema Gas
im Jahr 2007, u.a. über den Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 14.
März 2007 und das BGH-Urteil vom 28. März 2007 zum Thema Strom, das ggf.
auch Konsequenzen für den Gasmarkt haben könnte. Am 13 Juni 2007 findet
die mündliche Verhandlung über Einstandspreise der Versorger im 8.
Zivilsenat des BGH statt - der Gasstammtisch wird darüber aktuell berichten.
Die komplette Zusammenfassung des Treffens kann man
hier
nachlesen.
EU-Kommission plant zwangsweisen Aktiensplitt bei Energiekonzernen
Brüssel - EU-Energiekommissar Andris Piebalgs will die deutschen
Energiekonzerne durch einen Aktiensplitt zur Abgabe ihrer Leitungsnetze zwingen.
Die Versorger sollten in rechtlich unabhängige Gesellschaften für die
Energieerzeugung und für den Netzbetrieb aufgespalten werden, sagte
Piebalgs dem "Handelsblatt". Weiteres erfahren Sie
hier.
Sonderkundenvertrag der Stadtwerke Ratingen
Achtung, wichtige Mitteilung zum Sonderkundenvertrag der Stadtwerke. Wer durch die
Stadtwerke einen Sondervertrag zugeschickt, aber nicht unterschrieben hat, sollte in
Zukunft darauf achten, ob die Stadtwerke den bisherigen Tarif kündigen oder
eine Einstufung in einen neuen Tarif vornehmen. In diesen Fällen, sollten Sie
den Stadtwerken ein kurzes Schreiben schicken.
Mehr...
Musterbrief für den Widerspruch gegen Sonderkundenvertrag als
Word- oder
PDF-Dokument.
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